Beschreibung
Ein Führungszeugnis bescheinigt, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Dies kann unter anderem von deinem Arbeitgeber oder eine Behörde gefordert werden.
FAQ
1.) Wähle in der Liste das Dokument aus, das du übersetzen möchtest.
2.) Auswahl in den Warenkorb legen und Bestellung abschließen.
3.) Und fertig! Innerhalb von wenigen Tagen erhältst du deine fertige und beglaubigte Übersetzung bequem per Post nach Hause geliefert!
In meinem Onlineshop gibt es keinen Mindest- oder Höchstbestellwert. Für jede Bestellung wird einmalig eine Versandpauschale von 5,00 € berechnet. Für Expresslieferungen und Lieferungen ins Ausland bitte ich persönlich Kontakt aufzunehmen.
Sollten Originaldokumente durch die Post verloren gehen, übernehme ich keinerlei Haftung.
Sie können Ihre Übersetzung aktuell per Paypal, Klarna-Rechnung, Kreditkarte, ApplePay oder Sofort-Überweisung bezahlen.
Sie erhalten Ihre Übersetzung so schnell wie möglich. Jedoch kann ich einen genauen Liefertermin im Voraus nicht bestimmen, da dieser je nach Art, Umfang der zu übersetzenden Unterlagen und aktueller Auftragslage variieren kann. Sie werden gebeten Ihre Kontaktdaten zu hinterlegen, damit ich Sie bei Rückfragen und anderen Anliegen kontaktieren kann.
Sie können mir aber unter „Anmerkungen“ gerne mitteilen, wofür die Übersetzung benötigt wird und bis wann Sie diese brauchen.
Für die Übersetzung wird nicht zwangsläufig das Original-Dokument benötigt. Es kann jedoch vorkommen, dass einzelne Behörden diese von Ihnen verlangen.
Wenn Sie Übersetzungen im Ausland verwenden möchten, können weitere Schritte (z. B. Apostille, Überbeglaubigung des Übersetzer-Stempels, etc.) notwendig sein, damit Ihre Unterlagen dort anerkannt werden.
Bitte beachten Sie, dass auch Apostillen in die Fremdsprache übersetzt werden müssen. Manche Behörden fordern, dass die Übersetzung an ein Original angebracht wird, was ich nicht empfehle, da es oft nur ein Original des Dokuments gibt. Sollte dies jedoch zwingend nötig sein, gibt es auch die Möglichkeit, die Übersetzung an eine beglaubigte Kopie anzuheften. Diese können Sie bei jedem Bürgerservicebüro einholen. Sofern Sie es wünschen, kann auch ich eine beglaubigte Kopie für Sie im hiesigen Rathaus ausstellen lassen. Hierzu bitte um persönliche Kontaktaufnahme (Aufwandsentschädigung 5,00 €).
Einige Auslandvertretungen akzeptieren nur im jeweiligen Ausland zugelassene Übersetzer. Wenn Sie Ihre Übersetzung im Ausland verwenden wollen (in unserem Fall Griechenland), kann eine zusätzliche Bestätigung vom Konsulat erforderlich sein. Dies kann ich auf Wunsch für Sie beim Konsulat in Stuttgart einholen. Hierfür bitte ich Sie mich persönlich zu kontaktieren.
Die Antwort ist ganz klar – JA! Die Abholung von bestellten Übersetzungen ist nach vorheriger Absprache möglich. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin. Der Versand der Übersetzungen erfolgt an die bei der Bestellung angegebenen Lieferadresse in Deutschland.